Führerschein in verschiedenen Klassen – auch gleichzeitig!Diese Klassen schulen wir

PKW Klassen:

Klasse B
Mindestalter: 17 Jahre

Wenn du 17 Jahre alt bist, kannst du dich bei uns für den Führerschein der Klasse B anmelden. Fahren darfst du in dieser Klasse allerdings erst, wenn du 18 Jahre alt bist.

Der Führerschein Klasse B erlaubt dir das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Du kannst auch mit Anhänger fahren, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilo nicht übersteigt.

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 Kilo beträgt.
Klasse BF17
Mindestalter: 16 Jahre (Aushändigung frühestens zum 17. Geburtstag.)

Wenn du 17 Jahre alt bist, darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag in Begleitung fahren. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen gültigen PKW-Führerschein besitzen und dürfen maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Außerdem darf dein Begleiter während der Fahrt niemals mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Für den Antrag auf BF 17 brauchst du zusätzlich zur Anmeldung:

  • Angabe der Begleitpersonen (Ausweis- und Führerscheinkopie)
  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Klasse B197
Mindestalter: 17 Jahre

Durch die neue Führerscheinregelung „Schlüsselzahl B197“ ist es nun möglich, deine Fahrausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und das ohne eine Beschränkung in der Fahrerlaubnis. 

Keine Mehrkosten! Die Fahrstunden werden mit einem modernen sowie Zeitgemäßen Fuhrpark durchgeführt

Die Ausbildung der 10 Stunden ist in unser Ausbildungskonzept integriert und findet mit unserem modernen Fahrschulfahrzeugen/Fuhrpark statt

die Schalt-Fahrzeuge, Automatik-Fahrzeuge sowie e-Fahrzeuge sind mit den neusten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet. Dadurch wird die Ausbildung stressfreier für dich

Voraussetzungen:

min. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen

eine 15 min. Testfahrt zusammen mit deinem/r Fahrlehrer/in

(weitere Fahrstunden können für eine sichere und umweltbewusste Fahrweise nötig sein)

Klasse B96
Mindestalter: 17 Jahre

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Klasse BE
Mindestalter: 17 Jahre

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg

Zweirad Klassen:

Klasse B196
Mindestalter: 25 Jahre

Um ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren ist nicht zwangsläufig auch ein Führerschein dieser Klasse nötig. Du kannst die Schlüsselzahl B196 erwerben und auch damit ein Fahrzeug dieser Klasse fahren. Hierfür musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Du musst min. 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein, mindestens 25 Jahre alt sein, 4 theoretische Unterrichte und min. 5 Fahrstunden absolvieren.

Ist das geschafft, bekommst du eine Bescheinigung, mit der du dir die Schlüsselzahl B196 in deinen Führerschein eintragen lassen kannst.


Achtung: Diese Schlüsselzahl ist ausschließlich in Deutschland gültig!

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre

Mit dem Führerschein Klasse A darfst du Krafträder (auch mit Beiwagen) fahren, die einen Hubraum von mehr als 50 cm3 und die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h haben.

Allerdings musst du dazu mindestens 24 Jahre alt sein. Es sei denn, du bist bereits seit zwei Jahren Inhaber der Führerscheinklasse A2, dann kannst du auch schon mit 20 Jahren den Führerschein Klasse A machen.

Ebenfalls zur Klasse A dazu gehören dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

  • einer Leistung von mehr als 15 kW
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre

Mit 18 Jahren darfst du Krafträder fahren, deren Motorleistung nicht mehr als 35 kW beträgt und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kW/kg nicht übersteigt.

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre

Wenn du 16 Jahre alt bist, darfst du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cmund einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhätlnis der leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Ebenfalss fahren darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cmbei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Klasse AM
Mindestalter: 15 Jahre

Wenn du 15 Jahre alt bist, darfst du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cmund einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kK/kg nicht übersteigt. 

Ebenfalls fahren darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cmbei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis 15 kW.

Unser Fahrsimulator.Fahrspaß der besonderen Art

Die ersten Fahrstunden im Simulator vermitteln dir Grundkenntnisse und sollen mögliche Ängste vor der ersten Fahrstunde auf der Straße abbauen. Die Simulator-Stunden werden bei uns begleitend zum Theorieunterricht eingesetzt. Du profitierst so nicht nur vom günstigeren Preis der Simulator-Einheiten, sondern fühlst dich vor deiner ersten „echten“ Fahrstunde im Auto auch sicherer.

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